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Informationen zur Legalisierung von Handelsdokumenten
  • Handelsrechnungen, Ursprungszeugnisse und ähnliche Dokumente müssen vorab durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt werden.
  • Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse müssen immer gemeinsam eingereicht werden. Die Legalisierung von nur einem dieser Dokumente ist ausgeschlossen.
  • Handelsrechnungen dürfen keine Erklärungen, Bilanzen oder Zusicherungen beinhalten. Diese müssen separat vorgelegt werden, worauf Gebühren erhoben werden.
  • Rechnungen und Ursprungszeugnissen von Lebensmitteln muss immer ein Gesundheitszeugnis beigefügt werden, welches von den hierfür zuständigen Behörden ausgestellt wird.
  • Folgende Zeugnisse werden nur dann legalisiert, wenn sie vom Gesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werden: Gesundheitszeugnisse, Zeugnisse über Radioaktivitätsfreiheit, Zeugnisse über Strahlungsfreiheit, BSE-Zertifikate, Dioxin-Zertifikate, Veterinärzertifikate, Laborzeugnisse, Zeugnisse von Lebensmittelprodukten und Herstellererklärungen für Medikamente.
  • Vollmachten (power of attorney, letter of authorization) für Firmen oder Rechtsanwälte in Jordanien müssen die vollständigen Daten beider Parteien beinhalten. Sie müssen vorab von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten Übersetzer ins Englische oder Arabische übersetzt und vom zuständigen Landgericht überbeglaubigt werden. Des weiteren muss erkenntlich sein, dass die Vollmacht etc. ausschließlich für die Verwendung in Jordanien erteilt wird.
  • Alle Dokumente können über die GHORFA (Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V.) Garnisonskirchplatz 1, 10178 Berlin, eingereicht werden.

Legalisierungsgebühren pro Dokument:

Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen kostenfrei

Gesundheitszeugnisse und Packlisten 

kostenfrei
Handelszertifikate und Handelsvollmachten 69,75 €
Handelsbilanzen, Erklärungen und Handelsdokumente 69,75 €

Eidesstattliche Erklärung und Zusicherungen                     

 69,75 €

Bitte fügen Sie den Dokumenten eine von der Bank gestempelte Durchschrift des Zahlungsbelegs oder einen Ausdruck über die Zahlungsanweisung online bei. Verrechnungsschecks und Bargeld werden nicht akzeptiert.

 Kontoverbindung:

Jordanische Botschaft

Commerzbank AG Berlin

BLZ: 120 800 00

Konto-Nr.: 405 196 4904

IBAN: DE57 1208 0000 4051 9649 04

Swift bic: COBADEFFXXX

 

 Dokumente, die auf dem Postweg eingereicht werden, muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden.

Bitte reichen Sie die Dokumente nur im Original ein. Kopien werden nicht benötigt.

 Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Legalisierungsabteilung unter der Rufnummer: 030 � 36 99 60 0.