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![]() | Alle zivilrechtliche Dokumente, Vollmachten und Bildungszertifikate müssen vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden (www.bundesverwaltungsamt.de). | ||||
![]() | Universitätszeugnisse müssen im Original vom zuständigen Bildungsministerium und danach vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden. (www.bundesverwaltungsamt.de) Ferner muss eine komplette Kopie des beglaubigten Zeugnisses eingereicht werden sowie Kopien des Reisepasses, des Ausweises mit der Adresse sowie der Adresse der Universität. (Es ist nicht notwendig eine übersetzung vorzulegen) | ||||
![]() | Schulzeugnisse müssen im Original vom zuständigen Schulamt und danach vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden. (www.bundesverwaltungsamt.de) bevor eine Beglaubigung durch die Botschaft erfolgen kann. | ||||
![]() | Vollmachten müssen von einem Notar beglaubigt, von einem beeidigten übersetzer übersetzt und vom zuständigen Landsgericht und danach vom Bundesverwaltungsamt beglaubigt werden, bevor eine Beglaubigung durch die Botschaft erfolgen kann. | ||||
![]() | Die Gebühren liegen bei 11,25 € pro Dokument, welche im Voraus an u. a. Kontonummer überwiesen werden müssen. | ||||
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Kontoverbindung: Jordanische Botschaft
Konto-Nr.: 40 519 649 04 BLZ 120 800 00 Commerzbank AG Berlin IBAN: DE57 1208 0000 4051 9649 04 Swift bic: COBADEFFXXX
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![]() | Bitte fügen Sie den Dokumenten eine von der Bank gestempelte Durchschrift der Banküberweisung bei (Schecks und Bargeld werden nicht akzeptiert). | ||||
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Dokumenten, die auf dem Postweg eingereicht werden, muss ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt sein.
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Die Adresse der Botschaft lautet:
Jordanische Botschaft, Heerstr. 201, 13595 Berlin. | ![]()
Für weitere Informationen wenden Sie sich
bitte telefonisch an unsere Legalisierungsabteilung unter der Rufnummer 0 30 - 36 99 60 0 | |